Geriatrie (ZW)
Dauer: 18 Monate
Weiterbildungsermächtigung: Chefarzt Dr. med. Guido Waldmann
So kommt Ihr Patient zu uns
Sie sind Arzt oder Klinik-Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in unsere Klinik.
Informationen für einweisende Ärzte sowie Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter
Indikationen
allgemeine Indikationen
Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Krankheiten, Verletzungsfolgen und Behinderungen wie:
- degenerativ-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Wirbelsäulensyndrome, Arthrosen aller Gelenke, Fehlstellungen, Sehnen-Muskel-Erkrankungen)
- entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Gicht, chronische Polyarthritis, Morbus Bechterew, usw.)
- Folgezustände nach Verletzungen an der Wirbelsäule und Gliedmaßen
- Folgezustände nach OP nach bösartigen Neubildungen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane
- Folgezustände von Allgemeinerkrankungen mit Auswirkung auf den Bewegungsapparat (z.B. Diabetesfolgen mit trophischen Fußveränderungen und Gliedmaßenverlust)
- angeborene oder erworbene Fehlbildungen der Wirbelsäule und der Gelenke
spezielle Indikationen
Anschlussheilbehandlung und Anschlussrehabilitation (AHB/AR) der Indikationsgruppe 4 und 10a (bösartige Neubildungen) und berufsgenossenschaftliche Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall- und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane wie:
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z.B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
- Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskelettaler Krankheiten
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust als Traumafolge oder aus vaskulärer Ursache (AVK, Diabetes)
- andere Verletzungsfolgen
- Schmerzsyndrome in Bezug auf die Bewegungsorgane
Geriatrie im MEDICLIN Waldkrankenhaus Bad Düben
Im angrenzenden MEDICLIN Waldkrankenhaus Bad Düben behandeln wir mit einem spezialisierten Team ältere Patienten nach akuten Verletzungen, chronischen Erkrankungen und mit Mehrfacherkrankungen.
allgemeine Indikationen
Behandelt werden alle neurologischen Krankheitsbilder, die einer konservativen, rehabilitativ orientierten Therapie zugänglich sind:
- Folgen nach ischämischem Schlaganfall oder erfolgter Hirnblutung
- Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma
- Tumorerkrankungen des zentralen Nervensystems, vor allem auch nach eingreifenden Interventionen wie Operation, Bestrahlung oder Zytostase-Behandlung
- Störungen des peripheren Nervensystems durch Polyradikulitiden, Polyneuropathien oder mechanische Schädigung von Nervenbahnen
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- neurodegenerative Erkrankungen jeglicher Ursache, soweit keine Weglauftendenz besteht
- epileptische Syndrome jeglicher Ursache, sofern keine Intensivbehandlung erforderlich ist
- Muskelerkrankungen
- Zustände nach entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems
- neurogene Schmerzsyndrome jeglicher Ursache (Migräne, anderweitige Kopfschmerzsyndrome, neuropathische Schmerzen)
spezielle Indikationen
- infantile Zerebralparese
- Missbildungssyndrome mit neurologischen Folgeerkrankungen
- Wurzelkompressionssyndrome
- Syringomyelie
- neurogen bedingte Schluckstörungen (z.B. nach Hirnstamminfarkt, im Rahmen von degenerativen Systemerkrankungen, durch periphere Nervenläsionen bedingt)
- neuropsychologische Störungen
- erworbene Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Dysarthrien, Sprechapraxien)
Ihre Ansprechpartner
Kaufmännische Leitung
Ärztliche Leitung
Pflegedienstleitung
Therapieabteilung
Patientenverwaltung
Medizinproduktesicherheit
Qualitätsmanagement
Leistungsformen und Kostenträger
Kostenträger
- Beihilfe
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Selbstzahler
- Sozialhilfe
Kostenträger
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Kostenträger
- Beihilfe
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Selbstzahler
- Sozialhilfe
Kostenträger
- Beihilfe
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Kostenträger
- Beihilfe
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Selbstzahler
- Sozialhilfe
Selbstzahler
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall rechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten ab.
Um den Erfolg einer Rehabilitation zu sichern, ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung Bund Versicherten eine Teilnahme am Nachsorgeprogramm IRENA. Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Weitere Informationen zu IRENA der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie hier
Kostenträger
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- MBOR (medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation), Stufe A
- Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
- Individuelle und pauschale Behandlungsangebote für Selbstzahler
- Neurologie Phase C und D
Zuweisung
Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt.
Nach Antragstellung beim jeweiligen Kostenträger des Patienten melden Sie Ihren Patienten so bei uns an:
- Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf:
- Tel. +49 34243 792 620
- Tel. +49 34243 792 622
- Tel. +49 34243 792 623
- Schicken Sie den Antrag sowie den Befund nach telefonischer Rücksprache an die Patientenplanung.
- Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
Ziel ist der nahtlose Übergang in die Reha. Um Wartezeiten zu vermeiden, vergeben wir Aufnahmetermine in der Regel zeitnah.
AHB-Maßnahmen für Versicherte der Rentenversicherung und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Versicherte von Privatkrankenkassen und mit Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme von dem zuständigen Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 40 Absatz 2 SGB V stellen.
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 23 Absatz 4 SGB V stellen.
Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.
- Als Haus- oder Facharzt müssen Sie Ihrem Patienten durch ein Attest bestätigen, dass ein Heilverfahren notwendig ist
- Sie füllen mit Ihrem Patienten einen Antrag der Krankenkasse oder der Rentenversicherung aus. Der Patient kann eine Wunschklinik angeben.
- Der Kostenträger wählt dann die Klinik aus und berücksichtigt dabei den Patientenwunsch. Sobald der Patient eine schriftliche Zusage hat, kann er das Heilverfahren antreten.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Die BGSW beginnt, wenn die Akutbehandlung, beispielsweise im Krankenhaus, abgeschlossen ist.
Die Anmeldung erfolgt durch die Akutkliniken oder Kostenträger.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer.
Selbstzahler werden auch von Akutkliniken angemeldet oder der Patient selbst meldet sich bei uns an.
Ansprechpartner
Die Anmeldung für die teilstationäre Rehabilitation erfolgt ebenfalls von den Akutkliniken oder Kostenträgern.
Die Anmeldung erfolgt durch die Akutkliniken.
Genauere Informationen und Ansprechpartner finden Sie in unserer Zuweiserkarte zum Download:
Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte
Rehabilitationswesen (ZW)
Dauer: 12 Monate
Weiterbildungsermächtigung: Chefarzt Dr. med. Guido Waldmann
Neurologie
Dauer: 36 Monate
Weiterbildungsermächtigung: Chefarzt Dr. med. Guido Waldmann
Sozialmedizin (ZW)
Dauer: 12 Monate
Weiterbildungsermächtigung: Chefarzt Dr. med. Guido Waldmann